Zahlungsplan – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geneva Brasswind Limited

Zahlungsplan – Allgemeine Geschäftsbedingungen + Rückerstattungsrichtlinien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen (dem Kunden) und Geneva Brasswind Limited („wir“, „uns“, „unser“) dar, welche den Kauf von Produkten von Geneva Instruments regelt, einschließlich Zahlungspläne, Erfüllung, Versand, Eigentum und Rückerstattungen.

1. Definitionen

  • „Instrument“: Jedes Blasinstrument oder Zubehörteil, das von Geneva Brasswind Limited hergestellt oder geliefert wird.
  • „Zahlungsplan“: Eine Ratenzahlungsvereinbarung, die zwischen dem Kunden und Geneva Brasswind Limited getroffen wurde.
  • „Anzahlung“: Eine nicht erstattungsfähige erste Zahlung, die zur Reservierung eines Instruments erforderlich ist.
  • „Außergewöhnliche Umstände“: Situationen, die sich der zumutbaren Kontrolle des Kunden entziehen und eine Abweichung von denStandard-Rückerstattungsrichtlinien rechtfertigen können.
  • „Sonderanfertigungen“: Instrumente, die speziell nach Kundenwunsch gefertigt werden.

2. Bestellung und Vertragsabschluss

Mit der Abgabe einer Bestellung auf unserer Website bestätigen Sie:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt oder haben die Rechtsfähigkeit, einen Vertrag abzuschließen.
  • Sie akzeptieren diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Sie gehen einen Vertrag mit Geneva Brasswind Limited ein.
    Ein Vertrag kommt zustande, sobald wir eine Auftragsbestätigungs-E-Mail versenden.

3. Zahlungspläne

Wir bieten verschiedene Zahlungsplanoptionen an, damit Kunden die Zahlung in Raten leisten können.

3.1 Anzahlungserfordernis

Zur Reservierung eines Instruments ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung erforderlich. Diese Anzahlung:

  • Sichert Ihre Zuteilung innerhalb unserer Produktions- oder Zuteilungswarteschlange.
  • Ist unter keinen Umständen übertragbar oder erstattungsfähig.

3.2 Ratenzahlungen

  • Kunden erhalten monatliche Zahlungslinks per E-Mail.
  • Ratenbeträge und -dauer variieren je nach dem beim Bezahlvorgang ausgewählten Plan.
  • Kunden können den Restbetrag jederzeit ohne Vertragsstrafe vollständig bezahlen.
  • Sonderanfertigungen können nicht über den ursprünglich vereinbarten Zahlungsplan hinaus verlängert werden.

4. Rückerstattungsrichtlinien

Unsere Rückerstattungsrichtlinien sind darauf ausgelegt, Klarheit zu schaffen und gleichzeitig echte Notlagen zu berücksichtigen.

4.1 Nicht erstattungsfähige Zahlungen

Die folgenden Zahlungen sind strikt nicht erstattungsfähig:

  • Die Anzahlung.
  • Die erste monatliche Rate.

4.2 Rückerstattungen unter außergewöhnlichen Umständen

Rückerstattungen auf nachfolgende Raten können nur unter außergewöhnlichen Umständen gewährt werden, die von Fall zu Fall beurteilt werden.

Beispiele hierfür sind:

  • Schwere medizinische Notfälle.
  • Unerwartete finanzielle Notlagen.
  • Bedeutende persönliche Ereignisse, die Ihre Fähigkeit zur Fortsetzung der Zahlungen beeinträchtigen.
Unterstützende Dokumentation

Geneva Brasswind Limited kann vor der Bearbeitung eines Rückerstattungsantrags einen angemessenen Nachweis verlangen.

Bearbeitung

Genehmigte Rückerstattungen werden innerhalb von 7–10 Werktagen ausgestellt.

4.3 Änderungen des Zahlungsplans

Kunden (mit Ausnahme von Sonderanfertigungen) können Folgendes beantragen:

  • Eine Verlängerung des bestehenden Zahlungsplans.
  • Geringfügige Anpassungen der Fälligkeitstermine.

Anträge müssen schriftlich an info@genevainstruments.com gerichtet werden, nachdem die Anzahlung und die erste Rate bezahlt wurden.

5. Erfüllung und Versand

  • Die Instrumente werden erst nach vollständigem Zahlungseingang vorbereitet, qualitätsgeprüft und versandt.
  • Die Produktionsvorlaufzeit richtet sich nach Ihrem Zahlungsplan.
  • Versandkosten, Einfuhrzölle und Steuern (falls zutreffend) liegen in der Verantwortung des Kunden, sofern nicht anders angegeben.

6. Eigentum und Risiko

  • Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Instrument rechtlich Eigentum von Geneva Brasswind Limited.
  • Das Risiko an der Ware geht mit dem Versand auf den Kunden über.

7. Verantwortlichkeiten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich zu Folgendem:

  • Genaue Kontakt- und Versandinformationen anzugeben.
  • Während des gesamten Zahlungsplans gültige Zahlungsdaten zu führen.
  • Geneva Brasswind Limited unverzüglich über alle Probleme zu informieren, die sich auf die Zahlung auswirken.

8. Unabhängige Streitbeilegungsrichtlinie

Wir sind bestrebt, alle Probleme gütlich zu lösen.

8.1 Interne Lösung

Kunden sollten Streitigkeiten zunächst schriftlich an folgende Adresse richten: info@genevainstruments.com

Wir werden:

  • Den Eingang innerhalb von 5 Werktagen bestätigen.
  • Uns bemühen, innerhalb von 14 Werktagen eine Lösung vorzuschlagen.

8.2 Unabhängige Überprüfung

Wenn eine interne Lösung nicht erfolgreich ist, kann jede Partei einen neutralen Dritten als Vermittler beantragen.

  • Die Vermittlungsgebühren werden zu gleichen Teilen geteilt, sofern dies nicht anderweitig gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Die Vermittlung ist nicht bindend.

Kunden behalten sich alle Rechte vor, nach der Vermittlung Rechtsmittel einzulegen.

9. Höhere Gewalt

Geneva Brasswind Limited haftet nicht für Verzögerungen oder die Unfähigkeit, Verpflichtungen zu erfüllen, die durch Ereignisse verursacht werden, die sich der zumutbaren Kontrolle entziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Naturkatastrophen
  • Unterbrechungen der Lieferkette
  • Krankheit oder Verletzung
  • Streiks oder Transportverzögerungen
  • Regierungsakte oder Notfallsituationen

10. Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig:

  • Die Haftung von Geneva Brasswind Limited darf den gezahlten Kaufpreis nicht übersteigen.
  • Wir haften nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns oder entgangener Auftrittsmöglichkeiten.

11. Geltendes Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen des Vereinigten Königreichs.

Alle Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der britischen Gerichte, nach einer optionalen Mediation.

12. Vertragsannahme

Mit der Abgabe einer Bestellung und/oder der Auswahl eines Zahlungsplans bestätigt der Kunde die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wodurch eine verbindliche Vereinbarung mit Geneva Brasswind Limited zustande kommt.

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